Beitragsordnung SC Weinstadt

Diese Beitragsordnung regelt gemäß §6 der Vereinssatzung die Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein.

1. Jahresbeitragssätze (Stand 01.01.2015)

a) Familienbeitrag 120 € (gilt nur für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre)

b) Einzelmitglied über 18 Jahre 100 €

c) Schüler und Auszubildende vom 14. - 18. Lebensjahr  85 €

d) Schüler bis zum 14.Lebensjahr 70 €

e) Schüler, Auszubildende, Studenten, Wehr- und Zivildienstleistende über 18 Jahre (*)  85 €

f) Rentner und Schwerbehinderte  85 €

g) Ehrenmitglieder und Ehrenvorsitzende sind beitragsfrei

h) Beiträge kooperativer und fördernder Mitglieder werden vom Vorstand festgelegt.

*) Mitglieder, die diesen ermäßigten Beitragsatz in Anspruch nehmen wollen, haben den entsprechenden Nachweis bis zum 01.12. des vorausgehenden Jahres zu führen. Liegt dieser Nachweis zu diesem Zeitpunkt nicht vor, wird im laufenden Jahr der volle Beitrag erhoben.
Bei Wehr- und Zivildienstleistenden wird der ermäßigte Beitrag im folgenden Jahr erhoben, wenn dies im laufenden Jahr aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist.
Für Mitglieder, die aus sozialen oder sonstigen Gründen eine Beitragsermäßigung beantragen wollen, gelten die obigen Ausführungen entsprechend.

2. Sportversicherung

In den Beiträgen nach Ziffer 1 ist die Sportversicherung des Württembergischen Landessportbundes enthalten.

3. Zahlungsweise, Mahnverfahren

a) Der Jahresbeitrag ist jeweils am 01.03. des Jahres fällig, der Beitragseinzug erfolgt  über das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren. Gebühren, die durch fehlende Deckung entstehen, sind vom Mitglied zu tragen. Fällt der Fälligkeitstag auf ein Wochenende/Feiertag verschiebt sich der Fälligkeitstag auf den ersten folgenden Werktag.

b) Mitglieder, die am Bankeinzugsverfahren nicht teilnehmen, können zu einer zusätzlichen Verwaltungsgebühr, bis zu 20 %, verpflichtet werden; hierüber entscheidet der Vorstand.


Die Beiträge inkl. Verwaltungsgebühren sind bis zum 1.3. auf das nachfolgende Konto einzuzahlen.

VR-Bank Weinstadt (BLZ 602 616 22) • Kontonummer 12527009
IBAN: DE18602616220012527009 • BIC: GENODES1WN

c) Bei anzumahnenden Beitragsversäumnissen wird je Anschreiben eine Mahn- und Verwaltungsgebühr von 5 € erhoben.

4. Aufnahmegebühr, Eintritt, Austritt

a) Beim Eintritt in den Verein wird eine Aufnahmegebühr in Höhe von 20 € erhoben. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Abgabe der Beitrittserklärung.

b) Beim Eintritt während vom 01.01. - 30.06. des Jahres ist der volle Jahresbeitrag zu entrichten. Ab dem 01.07. der halbe Jahresbeitrag.

c) Der Austritt aus dem Verein ist nur zum 31.12. eines Jahres möglich. Die Kündigung muss spätestens am 1.12. schriftlich beim Vorstand angezeigt werden.

Bei verspätetem Eingang laufen Mitgliedschaft und Beitragspflicht bis zum nächsten Kündigungstermin weiter.

Mitgliederverwaltung:

SC Weinstadt e.V., Postfach 2214, 71384 Weinstadt,
E-Mail: Opens window for sending emailSCWeinstadt@gmail.com

Beitrittsformular und Satzung des SC Weinstadt zum Download

Mitgliedschaft